Bürgerinterpellation gegen die Maskenpflicht in der Schule
An diesem Donnerstag, dem 20. Januar, haben zwei Bürgerinnen den Gemeinderat von Uccle zur Maskenpflicht in der Grundschule befragt. Die Maskenpflicht in der Schule sei eine ungerechtfertigte Maßnahme, so Sabine Moens de Ferning und Laurence Vandeputte. Sie richteten ihre Interpellation in der letzten Gemeinderatssitzung an den Bürgermeister und die Schöffen. Dabei stützten sie sich auf mehrere Quellen, von der WHO bis zu den Kinderrechten.
„Zahlreiche Studien belegen heute hinreichend die Schäden für die kognitive und psychische Entwicklung, die eine solche Maßnahme bei kleinen Kindern verursachen kann“: Die beiden Bürgerinnen listeten die unerwünschten Wirkungen des Maskentragens „in der breiten Öffentlichkeit, durch gesunde Personen“ auf, die die WHO erfasst hat: möglicherweise erhöhtes Risiko der Selbstkontamination, weil man eine Gesichtsmaske berührt und sich danach mit kontaminierten Händen an die Augen fasst, mögliche Kopfschmerzen und/oder Atembeschwerden, Hautprobleme, Schwierigkeiten, sich klar zu verständigen.
Warum stattdessen nicht lüften?
Die beiden Frauen beriefen sich auch auf die Analyse des Blogs #covidrationnel, der die Empfehlung des GEMS veröffentlicht, „die Schulen mit einigen einfachen, tragbaren CO2-Messgeräten auszustatten“, sowie jene der Fédération Wallonie-Bruxelles, die Klassenräume zu lüften. Diese Analyse kommt zu folgendem Schluss: „Die Lüftung sollte DIE vorrangige nicht-pharmazeutische Maßnahme sein. Im Gegensatz zu allen bisher in den Vordergrund gestellten Maßnahmen haben Lüften und Belüftung keine schädlichen Nebenwirkungen auf die Bildung, das Zusammenleben oder die Wirtschaftstätigkeit“.
Die beiden Verfasserinnen der Interpellation zitieren außerdem Artikel 3 der Kinderrechtskonvention: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, (…) ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“.
Drei Fragen ohne klare Antwort
Sie schlossen ihre Interpellation mit drei Fragen – die selbstverständlich keine klare Antwort erhielten:
- Wie kann das Schöffenamt für Unterricht angesichts der potenziellen Gefahren des Maskentragens für kleine Kinder beschließen, diese Maßnahmen in den Gemeindeschulen von Uccle, für die es verantwortlich ist, durchzusetzen? Aus welchen Gründen hat sich das Schöffenamt, ja sogar das Kollegium, nicht für das oben erwähnte Vorsorgeprinzip entschieden?
- Ist die Gemeinde Uccle, vertreten durch Bürgermeister und Schöffen, bereit, die finanzielle Verantwortung für jeden etwaigen kognitiven Schaden zu tragen, den das Maskentragen bei kleinen Kindern in den Gemeindeschulen verursacht? Wenn ja, welches Verfahren hat sie vorgesehen, und hat sie die Eltern darüber informiert?
- Wie erklärt die Gemeinde, dass sie sich über die Regeln des Codeco für die Kultur hinwegsetzen kann, dies aber nicht tut, wenn es um das Wohlergehen der Kinder und den Schutz ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit geht?
Als Anregung für mögliche ähnliche Schritte in anderen Gemeinden veröffentlicht BAM! den vollständigen Text der Interpellation als Gastbeitrag [1].
Von Thérèse Leblanc, Journalistin bei BAM!
Link zum Gastbeitrag in BAM!:
https://bam.news/tribune/interpellation-citoyenne-uccle/
Bildquelle:
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