ABSyM wendet sich vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das Impfen durch Apotheker
„Der Verwaltungsrat der ABSyM hat beschlossen, ein Gerichtsverfahren gegen das Gesetz von Minister Vandenbroucke einzuleiten, das Apothekern erlaubt, in ihren Apotheken gegen Covid-19 zu impfen, da dieses Gesetz eine Reihe verfassungsmäßiger Rechte verletzt.“
„Das Gesetz vom 28. Februar 2022[1], das Apotheker ermächtigt, den Corona-Impfstoff zu verschreiben und zu verabreichen, verletzt unter anderem Artikel 23 der Verfassung, der jedem das Recht auf Schutz der Gesundheit garantiert. Dieses Recht kann gefährdet sein, wenn die Impfung von einem Gesundheitsdienstleister vorgenommen wird, in diesem Fall dem Apotheker, der nicht qualifiziert ist, medizinische Probleme infolge der Impfung zu erkennen, weil er nicht die erforderliche Ausbildung erhalten hat.“
„Nur ein Arzt ist befugt, bei der Impfung die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten. Die Impfung kann einen anaphylaktischen Schock auslösen. Es besteht auch ein Risiko neurologischer und immunologischer Komplikationen, von Fieber und Asthenie. Die Impfung ist eine medizinische Handlung, für die nur Ärzte und Pflegekräfte ausreichend ausgebildet sind.“
„Das Grundrecht auf Schutz der Gesundheit ist ebenfalls gefährdet, wenn die Impfung von einem Gesundheitsdienstleister vorgenommen wird, der nicht über die nötige Infrastruktur verfügt, um unmittelbar nach der Impfung mit Nebenwirkungen oder Komplikationen umzugehen. Es ist auch möglich, dass Artikel 22 der Verfassung – das Recht auf Schutz des Privatlebens – gefährdet ist, wenn der Apotheker aufgrund der Anwesenheit anderer Kunden das ärztliche Berufsgeheimnis nicht gewährleisten kann.“
„Ferner ficht die ABSyM das Gesetz von Minister Vandenbroucke an, weil der Apotheker den Impfstoff nicht nur verschreiben, sondern auch verabreichen kann. Der Apotheker wird zum ‚Selbstverschreiber‘, der ein finanzielles Interesse daran hat, ein Produkt zu verschreiben. Der dadurch entstehende potenzielle Interessenkonflikt ist mit Artikel 23 der Verfassung schwer vereinbar.“
„Schließlich prüft die ABSyM auch, ob das Gesetz von Minister Vandenbroucke nicht gegen Artikel 10 der Verfassung verstößt, der besagt, dass alle Belgier vor dem Gesetz gleich sind. Im Gegensatz zu den Apothekern müssen die Ärzte die Impfstoffe bei einer Apotheke oder einem Impfzentrum bestellen, was in den vorbereitenden Schritten zur Impfung eine Diskriminierung zwischen den Berufsgruppen der Apotheker und der Ärzte zum Nachteil Letzterer bedeutet.“
„Dr. Luc Herry
Präsident ABSyM“
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https://www.absym-bvas.be
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